Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen der
Bauberatung und Immobilien Jürgen Tresch
(nachstehend „Makler“ genannt)
und
Kunde als Verbraucher, sowie Gewerbekunden als Kaufmann

§ 1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 3 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 4 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners beim Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

Der Auftraggeber erteilt hiermit der Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von dem Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von dem Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§ 6 Aufwendungsersatz

(gültig nur für Eigentümer bei Verkauf und Vermietung, NICHT für Interessenten)
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

(gültig nur für Miet-/oder Kaufinteressenten bei terminierten Besichtigungstermin)
Bei einem persönlich terminierten Besichtigungstermin der durch eine schriftliche Terminbestätigung seitens des Kunden nicht eingehalten, bzw. nicht abgesagt wird, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (Wartezeit vor Ort und Fahrtkosten) zu erstatten.

§ 8 Konditionen bei Vermietung/Verpachtung

Bei Vermietung von Wohnimmobilien trägt der Auftraggeber die Maklercourtage von 2 Monatsmieten (Kaltmiete) zuzüglich der Mehrwertsteuer.

§ 9a Konditionen bei Verkauf

Bei Verkäufen wird die Maklercourtage mit 3% zuzüglich der Mehrwertsteuer des Verkaufspreises berechnet. Eine hälftige Provisionsteilung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Individuelle Regelungen werden im Maklerauftrag vereinbart.

§ 10 Provisionsregelung ohne Exposé

(Nur beim Zustandekommen eines Vertragsabschlusses)
Die Provisionspflicht besteht auch in dem Fall, sollte der Kunde/Interessent nur die Eckdaten eines Objekts mündlich, per E-Mail oder auch per Social Media (Facebook, WhatsApp) erhalten haben. Ein „Exposé Download“ und das explizite „Akzeptieren der AGB’s“ via Mail ist in diesem Fall nicht erforderlich. Eine Provisionspflicht besteht in jedem Fall.

§ 11 Zahlungsziel und Wirksamkeit

Sowohl bei Verkauf, als auch bei Vermietung/Verpachtung ist die Maklercourtage sofort fällig, hier mit sofortiger Wirkung nach Vertragsunterzeichnung. Bei Zahlungsverzug werden ab dem dritten Tag Zinsen nach §288 BGB erhoben.

§ 12 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 13 Haftungsausschluss bei Objektangaben

Die Objektangaben stammen überwiegend vom Eigentümer, oder sind von vorhandenen Grundrissen übernommen. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.

§ 14 Bildrechte/Textrechte

Alle Bilder/Videos und Texte die durch den Makler erstellt worden sind, bleiben Eigentum des Maklers. Der Immobilieneigentümer stimmt einer Veröffentlichung durch den Makler ausdrücklich zu. Eine Veröffentlichung durch den Eigentümer dieser Bild-/Video- und Texte ist nicht gestattet, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt.

§ 15 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 16 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§ 17 Hinweis zum GwG (Geldwäschegesetz)

Der Gesetzgeber verpflichtet uns Ihre Daten bereits bei einer Kaufabsicht/Zusage aufzunehmen.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.